FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

1. Übersetzen Sie auch Zeugnisse, Führerscheine, Urkunden u.ä. Dokumente?

Nein. Übersetzungen solcher Dokumente müssen in der Regel immer beglaubigt sein, um anerkannt zu werden. Beglaubigte Übersetzungen dürfen jedoch nur von speziellen von einem Gericht vereidigten Übersetzern erstellt werden. Dies trifft in der Regel auf Übersetzer zu, die sich auf das Fachgebiet „Recht“ spezialisiert haben. Vereidigte Übersetzer in Ihrer Region finden Sie hier.

 

2. Wie schnell können Sie übersetzen?

Normalerweise übersetzt ein seriöser Übersetzer ca. 2000 bis 2500 Wörter am Tag. Handelt es sich jedoch um einen sehr einfachen Text ohne jegliche Fachtermini und ohne Wortspiele, so ist auch eine schnellere Bearbeitung möglich. Senden Sie mir am besten eine Anfrage, dann nenne ich Ihnen den frühestmöglichen Liefertermin.

 

3. Wie kalkulieren Sie Ihre Preise für Übersetzungen?

Übersetzungsleistungen rechne ich auf Basis der Wörter des Ausgangstextes ab. So wissen Sie bereits im Voraus, wie viel die Übersetzung kosten wird. Der Wortpreis richtet sich nach den Schwierigkeiten, welche die Übersetzung des Textes mit sich bringt, sowie nach der Fachspezifik. Daher müsste ich in jedem Fall vorab den Text begutachten. Falls gewünscht, unterzeichne ich natürlich gern eine Geheimhaltungserklärung. Sollte ich mich einmal zu meinen Ungunsten verkalkulieren, so entstehen Ihnen natürlich trotzdem keine zusätzlichen Kosten, sondern es gilt der Preis des ursprünglichen Angebots. Mein Mindestwortpreis für Übersetzungen beträgt 0,10 Euro (leicht verständlicher, korrekt verfasster Text ohne jegliches Fachvokabular) zzgl. Umsatzsteuer.

 

4. Wie kalkulieren Sie Ihre Preise für Textkorrekturen?

Korrekturleistungen rechne ich auf Seitenbasis ab. Der Seitenpreis ist von der Fehlerhaftigkeit des Ausgangstextes bzw. der Art der Fehler abhängig. Ein paar Rechtschreibfehler sind eben viel schneller berichtigt als eine Reihe gravierender stilistischer Missgriffe. In der Regel lasse ich mir im Voraus ein paar repräsentative Seiten des zu korrigierenden Materials zusenden und schätze anhand dieser Textprobe den voraussichtlichen Aufwand. Eine etwaige Fehlkalkulation bezüglich der benötigten Zeit geht natürlich zu meinen Lasten. Mein Mindestpreis pro Seite für Korrekturen beträgt 3,50 Euro (Texte, die in gutem Stil verfasst sind und nur vereinzelt Rechtschreib- und Kommafehler enthalten) zzgl. Umsatzsteuer.

 

5. Berechnen Sie für sehr kleine Übersetzungs- und Korrekturaufträge eine Mindestpauschale?

Ja. Es gilt ein Mindestauftragswert von 30 Euro zzgl. Umsatzsteuer.

 

6. Wie kalkulieren Sie Ihre Preise für Sprachunterricht?

Während sich bei Gruppenunterricht der Unterrichtspreis auf mehrere einzelne Teilnehmer verteilt, entrichtet beim Einzelunterricht nur eine Person den Gesamtpreis. Diese Investition lohnt sich, da Lernziele wesentlich schneller und effektiver erreicht werden als in der Gruppe. Ferner ermöglicht der Einzelunterricht eine große Flexibilität bezüglich Terminen, Kursdauer und Unterrichtseinheiten (60, 90 oder 120 Minuten).

Mein Preis für Einzelunterricht beträgt für Privatkunden 30 Euro pro Stunde zzgl. Umsatzsteuer. Für Firmenkunden gelten gesonderte Preise. 

 

7. Als Privatkunde benötige ich keine Rechnung. Können Sie somit für mich ohne Umsatzsteuer arbeiten?

Nein. Dies wäre illegal und kommt für mich unter keinen Umständen infrage.

Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass meine Preise auch inklusive Umsatzsteuer vergleichsweise günstig sind.

 

8. Wie kann ich Sie für Sprachdienstleistungen bezahlen?

Bei Privatkunden erfolgt die Bezahlung in der Regel im Voraus per Überweisung oder Barzahlung. Beim Unterricht haben Sie die Wahl, ob Sie bei jeder Unterrichtsstunde bar bezahlen oder einmal monatlich im Voraus bezahlen möchten. Ich stelle in jedem Fall eine Rechnung aus.

 

9. Was passiert, wenn ich zu einem vereinbarten Unterrichtstermin doch keine Zeit habe und für diesen Termin bereits bezahlt habe?                                           Bereits vereinbarte Unterrichtsstunden können nachgeholt werden, sofern Ihre Absage nicht später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt ist (bei Absagen per E-Mail gilt der Zeitpunkt des Eintreffens in meinem Posteingang). Eine Rückzahlung der bezahlten Beträge ist jedoch leider nicht möglich.

 

10. Wie lange sollte ich bei Ihnen Unterricht nehmen, um meine Sprachkenntnisse zu verbessern?

Dies hängt von Ihren persönlichen Zielen und auch von Ihrem individuellen Lerntempo bzw. von der Häufigkeit des Unterrichts ab. Gern gebe ich Ihnen dazu eine individuelle Empfehlung. Prinzipiell entscheiden Sie jedoch völlig frei über die Dauer des Unterrichts. Machen Sie einfach so lange weiter, wie Sie davon profitieren und es Ihnen Freude bereitet.

 

11. Unter welchen Umständen ist Gruppenunterricht bei Ihnen möglich?

Zwar konzentriere ich mich in erster Linie auf Einzelunterricht, da dieser die effektivste Methode des Fremdsprachenerwerbs darstellt, jedoch bin ich auch gegenüber Mini- und Kleingruppen (2-5 Teilnehmer) aufgeschlossen. Falls Sie also eine oder mehrere Personen kennen, die ebenfalls Sprachunterricht nehmen möchten, und die in etwa das gleiche Sprachniveau haben wie Sie, unterrichte ich Sie gerne als Gruppe. Da sich der Preis bei Gruppenunterricht auf mehrere Personen verteilt, ändert sich selbstverständlich die Preisgestaltung.

 

12. Englisch/Spanisch ist meine Muttersprache. Können Sie mich in Deutsch als Fremdsprache (DaF) unterrichten?

Ja, auch damit habe ich bereits Erfahrung. Beispielsweise habe ich mehrere Personen erfolgreich auf eine TELC-Prüfung vorbereitet.

Sprechen Sie mich einfach an.

 

13. Ich benötige ab und an auch noch andere Sprachdienstleistungen, wie etwa Texten, Dolmetschen oder Transkription.

Könnten Sie das auch übernehmen?

Ich verfüge bereits über Erfahrung im Texten für den Marketingbereich und würde dies gern weiter vertiefen. Für andere Bereiche und was Dolmetschen, Transkription u. Ä. betrifft, würde ich Ihnen empfehlen, sich an Kollegen zu wenden, die sich darauf spezialisiert haben.

 

 

Diplom-Übersetzerin Mareike Töpfer ⋅ Martin-Luther-Str. 62/2 ⋅ 74564 Crailsheim ⋅ kontakt@englisch-und-spanisch.de ⋅ Tel.: 07951 3199289